Herzlich Willkommen
COACHING-TRIET
Unsere AGB
Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Einzelfirma Coaching-Triet, Inhaberin Beatrice Gosswiler, verpflichtet sich, die
Beratungen, Coaching und die Teamsupervisionen nach bestem Wissen und
Gewissen durchzuführen. Die Kurse, Seminare und Teamentwicklungen werden
gemäss meinem persönlich erarbeiteten Ausbildungsprogramm und in Miteinbezug
Ihren persönlichen Wünschen durchgeführt. Anpassungen bleiben vorbehalten,
ebenso eine Absage des Kursangebotes bei ungenügender Teilnehmendenzahl.
Die Studierenden verpflichten sich, dem Unterricht im Sinne des Seminar Konzeptes
und unter Berücksichtigung der Absenzen Regelung zu folgen.
Ausbildungskosten
Die Preise beinhalten den Beitrag für die an den Seminaren und Kursen des
Coaching-Triet, sowie die Ausbildungsunterlagen. Verpflegungs-und
Aufenthaltskosten und Reisespesen sind Sache der Teilnehmenden. Massgebend für
die Kurse und Seminare ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Broschüre oder
Offerte.
Kursplätze und Durchführung
Coaching–Triet, garantiert die Durchführung aller Kurse und Seminare in den
vorgesehenen Städten und an den geplanten Terminen. Kann Coaching-Triet, die
Umstände, welche zur Absage oder Verschiebung der Kurse, Seminare oder
Teamentwicklungen führen, nicht beeinflussen, entfällt der Entschädigungsanspruch.
Insbesondere besteht kein Entschädigungsanspruch bei Absage, Verschiebungen
und Programmanpassungen infolge von Reglementsänderungen durch Coaching - Triet, und infolge
kurzfristiger Ausfälle von der Kursleiterin, Kursleiter, Druckfehlern,
Änderungen von Flugplänen und infolge von Epidemien, Pandemien, Katastrophen,
Unruhen, Demonstrationen und kriegerischen Auseinandersetzungen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung anerkennt
der/die Teilnehmende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anmeldungen
werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Die
Einladung und die Rechnung für die Kurse, Seminare und Teamentwicklung werden
spätestens 2 Wochen vor Beginn zugestellt. Coaching-Triet, kann sich den Ausschluss
eines Teilnehmenden vorbehalten, ohne Angabe der genauen Gründe.
Abmeldungen
Die Zahlung der Kurse, Seminare und Teamentwicklung ist entsprechend der
Rechnungstellung zu leisten. Abmeldungen und Umbuchungen haben schriftlich zu
erfolgen. Abmeldungen führen in jedem Fall zu einer einmaligen Bearbeitungsgebühr
von CHF 250.--. Bei weniger als 2 Wochen vor den gebuchten Kursen, Seminaren und
Teamentwicklungen wird der gesamte Betrag fällig.
COACHING-TRIET, Hintergasse 8, 8640 Rapperswil
Tel. +41 (0)78 748 03 04 / www.coaching-triet.ch / [email protected]
Umbuchungen sind bis 5 Wochen vor den Kursen, Seminaren und
Teamentwicklungen kostenlos.
Schweigepflicht
Coaching-Triet, verpflichtet sich zu Stillschweigen gegenüber Dritten in Bezug auf
Kenntnisse über Personen und Institutionen, die ihr in Erfüllung ihres Auftrages
offenbar geworden sind.
Auskünfte an aussenstehende Dritte über den Verlauf der Ausbildung von
Studierenden und ihre persönlich-beruflichen Qualifikationen werden nur nach
Rücksprache mit den Betroffenen erteilt.
Die Studierenden verpflichten sich, nach Beendigung der Ausbildung Stillschweigen
zu wahren in Bezug auf die erworbenen Kenntnisse über persönliche, soziale und
berufliche Verhältnisse von Personen (insbesondere von Mit-Studierenden und deren
Praxisfeld sowie von Mitarbeitenden des Coaching-Triet).
Versicherung
Im Rahmen sämtlicher von Coaching-Triet, Kurse, Seminare, Teamentwicklungen und
Reisen etc. ist der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung und einer
Unfallversicherung Sache der Teilnehmenden. Coaching-Triet schliesst jegliche
Haftung für entstandene Schäden aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen
haftet Coaching-Triet nicht.
Vorzeitige Auflösung des Ausbildungsverhältnisses
Coaching-Triet, behält sich vor, das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen. Beim
Vorliegen von Gründen, welche die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses als
unzumutbar erscheinen lassen, ausdrücklich bei einem Verhalten, das den
ethischen Grundanforderungen der Erwachsenenbildung und / oder den
Grundregeln einer respektvollen Kommunikation widerspricht.
Im Allgemeinen gilt,
bei vorzeitiger Auflösung des Ausbildungsverhältnisses besteht kein Anspruch auf die
Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit Coaching-Triet ist das Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist See und Gaster, in Uznach.